Familienrecht

Der Bereich Familienrecht wird von Frau Rechtsanwältin Dürschmid betreut.

Frau Dürschmid ist Fachanwältin für Familienrecht und betreut Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern sowie im gesamten Bundesgebiet.

 

In diesen Fällen ist eine familienrechtliche Beratung und professionelle Vertretung empfehlenswert:

  • im Vorwege einer Eheschließung, z.B. bei Fragen zum Ehevertrag und der Gütertrennung oder dem Steuerrecht
  • bei Trennung und Scheidung, insbesondere bei Trennungsfolgenvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen mit dem Ziel einer gütlichen Einigung
  • im gerichtlichen Scheidungsverfahren
  • bei der Geltendmachung von Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt
  • bei Fragen zum Versorgungsausgleich
  • zur Vermögensauseinandersetzung und zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Zugewinnausgleich
  • bei Streit um die Ehewohnung und die Aufteilung des Hausrats
  • bei Streitigkeiten zum Kindesunterhalt, insbesondere in Fragen der Höhe von Unterhaltszahlungen laut Düsseldorfer Tabelle, der Erstellung einer Jugendamtsurkunde
  • bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Sorgerecht oder Teilbereichen (z.B. im Aufenthaltsbestimmungsrecht)
  • bei Fragen zum Umgangsrecht, z.B. zum begleiteten Umgang, zum Umgangsauschluss bzw. der Umgangsaussetzung, der Umgangsdurchsetzung
  • Beratung und Berechnung des Elternunterhalts
  • bei Fragen zur Abstammung (Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftstest, Vaterschaftsfeststellung)
  • beim Gewaltschutz in Fällen von häuslicher Gewalt

 

Lassen Sie sich beraten:

Das Familienrecht regelt neben der Trennung und Scheidung übrigens auch Bereiche wie Abstammung, Namenswahl, Eheschließung, und Lebenspartnerschaften. Ferner berührt das Familienrecht auch Gebiete des Erbrechts, Gesellschaftsrechts, Sozialrechts und Steuerrechts sowie des öffentlichen Rechts, so dass es sinnvoll ist, sich rechtzeitig umfassend beraten zu lassen.

 

Unsere Vorgehensweise:

Ehe- und Partnerschaftsveträge schaffen von vornherein klare Verhältnisse und mindern das Streitpotential für den Fall einer Trennung bzw. Scheidung. Wir helfen Ihnen bei der Ausgestaltung socher Verträge. Falls es bereits zur Trennung gekommen ist, gestalten wir für Sie individuelle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen mit dem Ziel, schnelle und einvernehmliche Lösungen zu finden.

Auch wenn Sie Fragen zum Ablauf des Verfahrens oder zum Kostenrecht haben, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden. Bereits in Erstberatungsgesprächen nehmen wir uns für Sie die Zeit, um insbesondere nach einer gerade erfolgten Trennung alle wichtigen Fragen Ihrerseits beantworten zu können.